Kostenlose Prüfung von Hartz4/ALG2 Bescheiden
direkt vom Anwalt

30% der Hartz 4 oder ALG 2 Bescheide sind fehlerhaft. Unsere Anwälte prüfen kostenlos für Sie, ob Ihre Leistungen richtig bewilligt wurden oder ob Ihnen mehr zusteht. Wenn Ihr Bescheid fehlerhaft ist, müssen Sie nichts weiter tun. Wir setzen Ihre Forderung beim Jobcenter durch.

Ab Erhalt des Bescheides können wir innerhalb von 1 Monat kostenlos Widerspruch für Sie einlegen. Sein’ Sie ein Fuchs und lassen Ihren Bescheid prüfen:

So einfach geht’s:

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Wir sind zugelassene Rechtsanwälte und Gründer von Hartz4Fux.

Hartz4Fux ist eine Legal Tech Plattform, auf der Empfänger von Hartz4 bzw. ALG2 Bescheiden eine kostenlose Prüfung von einem Rechtsanwalt durchführen lassen können. Im Anschluss an die Prüfung erhalten unsere Mandanten eine kostenlose Einschätzung ihres Bescheides. Steht ihnen mehr zu, können wir innerhalb von 1 Monat ab Datum des Bescheides Widerspruch beim zuständigen Jobcenter einreichen. Dieser Widerspruch ist für unsere Mandanten ebenfalls kostenlos.

Statistisch gesehen sind 30% aller Hartz4 oder ALG2 Bescheide fehlerhaft und den Empfängern steht tatsächlich mehr zu. Sind wir Robin Hood? Jain! Ist der Widerspruch berechtigt, erstattet die Behörde die Kosten des Widerspruchsverfahrens. Durch die Digitalisierung unserer Prozesse können wir unseren Mandanten eine kostenlose Prüfung anbieten. Ganz schön schlau, der Harz4Fux. Unser Team besteht aus ambitionierten Rechtsanwälten, die ihrer Arbeit mit viel Leidenschaft und Einsatz nachgehen.

Wollt Ihr mehr über uns und unsere Leistungen erfahren, besucht uns unter www.kanzlei-mayr.com
oder folge uns auf Facebook, Instagram.

Hartz4Fux beantwortet Fragen zu Hartz4

Was kann ich machen, wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist?

Ist die Widerspruchsfrist von 1 Monat bereits verstrichen, kann man bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat, einen Überprüfungsantrag stellen. Bitte beachte, dass man den Überprüfungsantrag rückwirkend nur für die Leistungen aus dem vorangegangenen Jahr stellen kann. So kannst du bis zum 31.12.2018 den Antrag stellen. Dann werden rückwirkend Leistungen spätestens seit dem 01.01.2017 überprüft.

Wie stelle ich den Überprüfungsantrag?

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

BG-Nummer ______________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung folgender Bescheide nach § 44 SGB X:
vom __________________
vom __________________
vom __________________

Begründung:
✓ Einkommen falsch berücksichtigt
✓ Miete nicht vollständig übernommen
✓ Mehrbedarf nicht berücksichtigt
✓ andere Gründe __________________

Mit freundlichen Grüßen

Wie lange kann Jobcenter über den Widerspruch entscheiden?

Das Jobcenter muss innerhalb von 3 Monaten über den Widerspruch entscheiden. Wird diese Frist überschritten, kann bei dem zuständigen Sozialgericht die Untätigkeitsklage eingereicht werden.

Wie reiche ich Untätigkeitsklage beim Sozialgericht ein?

Du kannst die Klage selbst schriftlich einreichen oder bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichtes zu Protokoll erklären. In deiner Klage erklärst du, dass über deinen Widerspruch nicht entschieden wurde und seit dem Widerspruch mehr als 3 Monate verstrichen sind. Gib das Datum deines Widerspruchs an. Füge deiner Klage auch die Kopie deines ursprünglichen Bescheides bei, gegen den du Widerspruch erhoben hast. Du kannst mit der Untätigkeitsklage auch uns oder einen anderen Anwalt beauftragen und einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stellen. Dann rechnet der Anwalt sein Honorar über die bewilligte Prozesskostenhilfe direkt vom Staat ab.

Wie lange kann Jobcenter über meinen Antrag auf Leistungsbewilligung entscheiden?

Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate über deinen Leistungsantrag entscheiden. Bitte beachte, dass du rückwirkend keinen Antrag auf Hartz4-Leistungen stellen kannst. Die Leistungen werden ab dem Monat bewilligt, wo du den Antrag gestellt hast. Bei einem Antrag bis zum 30. September nur rückwirkend ab dem 01. September. Bist du dringend auf Leistungen angewiesen, kann Jobcenter dir einen Vorschuss für Hartz4-Leistungen bewilligen.

Was kann ich tun, wenn ich mich in einer Notlage befinde und dringend auf Leistungen angewiesen bin?

Du sollst zum Jobcenter gehen und dort einen Antrag auf Leistungsbewilligung stellen. Hierbei sollst du die Umstände darlegen, wieso du dich in einer Notlage befindest und dringend auf Leistungen angewiesen bist. Entscheidet das Jobcenter nicht kurzfristig über Leistungsbewilligung oder einen Vorschuss, kann man einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Auch hier kann man den Antrag selbst schriftlich beim Gericht einreichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären. Hier muss man dem Gericht die Notlage erläutern, u.a. durch die Angabe, dass kein Vermögen und keine Ersparnisse vorhanden sind, sowie konkrete Nachteile drohen, z.B. Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug.

Wie beantrage ich die Nachzahlung der Betriebs- und/oder Heizkosten beim Jobcenter?

Du kannst an das Jobcenter einfach deine Heiz- und Betriebskostenabrechnung übersenden und formlos bitten, die Kosten für die Nachzahlung zu übernehmen. Bitte denke daran, den Antrag sofort zu stellen, da es dauern kann, bis das Jobcenter über die Nachzahlung entscheidet und das Geld anweist. Denn dein Vermieter muss nicht auf die Entscheidung des Jobcenter warten. Gleiches gilt für die Übernahme der Erhöhung der Miete und der Betriebskostenvorauszahlung.

Werden die Nachzahlungen für Strom vom Jobcenter übernommen?

Die Kosten für Stromnachzahlung werden nicht vom Jobcenter übernommen. Die Stromkosten sind schon in den allgemeinen Leistungen für Hartz4 enthalten und zählen nicht zu den Wohnkosten.

Wie stelle ich den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter?

In der Regel werden Jobcenterleistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Ausnahmsweise können Hartz4-Leistungen für einen kürzeren Zeitraum, 6 Monate, bewilligt werden, z.B. wenn ich Jobcenterleistung bis zum Anlauf meiner beruflichen Selbständigkeit benötige. Geht der Bewilligungszeitraum zu Ende, übersendet das Jobcenter selbst in der Regel 6 Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes den Weiterbewilligungsantrag. Sollte dies nicht geschehen, muss du selbst daran denken und den Antrag rechtzeitig stellen. Du musst beachten, dass der Antrag auf Weiterbewilligung spätestens am letzten Tag des bewilligten Leistungszeitraumes gestellt werden muss.

Was kann ich gegen abgelehnten Widerspruch unternehmen?

Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man gegen die Ablehnung die Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hier gilt die Frist von 1 Monat. Hast du die Frist verpasst, kann der Widerspruchsbescheid nicht mehr gerichtlich überprüft werden.

Kann ich gegen Jobcenter selbst klagen?

Bei Klagen vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht brauchst du keinen Anwalt und kannst Klage selbst einreichen. Füge deiner Klage den Widerspruchsbescheid und den Ausgangsbescheid bei und begründe, wieso du mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bist. Du musst beachten, dass das Sozialgericht deine Klage spätestens 1 Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheides bekommen muss. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenlos. Das bedeutet, dass du auch im Falle des Unterliegens keine Kosten tragen musst. Du kannst mit Klage auch uns oder einen anderen Anwalt beauftragen und einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stellen. Dann rechnet der Anwalt sein Honorar über die bewilligte Prozesskostenhilfe direkt vom Staat ab.

Was kann ich machen, wenn ich einen Rückforderungsbescheid erhalten habe?

Wenn du Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides hast, sollst du Widerspruch einlegen. Dadurch erreichst du, dass die Rückforderung nicht mehr angemahnt wird und du erstmal nichts zahlen musst. Beachte dabei, hat die Behörde bereits seit über einem Jahr Kenntnis darüber, dass dir weniger zusteht, hast du gute Erfolgsaussichten für deinen Widerspruch.

Mir wurden die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt?

Um die Leistungen zu bekommen, bist du verpflichtet dem Jobcenter alle Informationen über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Verfügung zu stellen und mitzuwirken. Bist du der Mitwirkung nicht oder nicht im vollen Umfang nachgekommen, können Leistungen versagt werden und du bekommst einen Versagungsbescheid. Lässt du die Widerspruchsfrist verstreichen, muss du den Antrag auf Leistungen neu stellen. Bei einem neuen Antrag werden die Leistungen nur ab dem Monat bewilligt, in welchem du den neuen Antrag gestellt hast. Wir empfehlen dir daher, gegen den Versagungsbescheid Widerspruch einzulegen und in deinem Widerspruch deiner fehlenden Mitwirkung nachzukommen und die fehlenden Unterlagen nachzureichen.